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Große Anfrage (Bundestag)

Glossar zu Rhetorik, Präsentation, Kommunikation,...

 

Große Anfrage (Bundestag)

Große Anfrage (Bundestag)

 

Jede Fraktion im Bundestag oder eine Gruppe von Abgeordneten in Fraktionsstärke kann eine Große Anfrage an die Bundesregierung stellen, um Sachverhalte und politische Fragen aufzuklären.

Abgeordnete können auf diesem Weg Auskunft und Rechenschaft von der Bundesregierung zu politischen Fragen und Sachverhalten verlangen. Solche Anfragen widmen sich besonders wichtigen Themen. Sie zählt zu den stärksten parlamentarischen Instrumenten der Regierungskontrolle. Nachdem die Regierung die Große Anfrage schriftlich beantwortet hat, kann sie öffentlich im Plenum debattiert werden. Zu einer Debatte kommt es, wenn sie von einer Fraktion oder von Abgeordneten in Fraktionsstärke verlangt wird. Lehnt die Bundesregierung die Beantwortung innerhalb einer bestimmten Zeit oder gänzlich ab, kann der Bundestag die Große Anfrage zur Beratung auf die Tagesordnung setzen und den Umgang der Bundesregierung mit dem Thema öffentlich debattieren.

P.S.​

 

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Dieser Artikel ist ein kurzer Auszug der umfangreicheren Kursunterlagen, die meine Teilnehmer im entsprechenden Gruppen- oder Einzeltraining oder im Coaching erhalten.

Autor: Karsten Noack
Erstveröffentlichung: 2. Mai 2016
Überarbeitung: 10. November 2020
Englische Version:
AN: #328
K: CNB
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