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Mehrheitswahl (Bundestag)

Glossar zu Rhetorik, Präsentation, Kommunikation,...
Mehrheitswahl (Bundestag)

Mehrheitswahl (Bundestag)

 

Grundsätzlich stehen zwei Wahlrechtssysteme zur Auswahl: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Bei der Mehrheitswahl wiederum wird zwischen absoluter und relativer Mehrheitswahl unterschieden.

Für eine absolute Mehrheit werden mindestens 50 Prozent aller Stimmen benötigt. Genügt eine relative Mehrheit, so gewinnt, wer mehr Stimmen erhält als jeder andere Kandidat. Mit einer solch relativen Mehrheit werden die Hälfte der Abgeordnete direkt in den Bundestag gewählt. Hierbei gelten die Erststimmen, die in den Wahlkreisen abgegeben wurden. Wer in einem davon die meisten Stimmen erhalten hat, ist in den Bundestag gewählt.

Die restlichen Mandate werden entsprechend des Verhältniswahlrechts verteilt. Parteien erhalten dabei Sitze im Parlament je nach dem Anteil, den sie an den abgegebenen Zweitstimmen in einem Bundesland erhalten haben.

Bei diesem kombinierten Verfahren wird vom personalisierten Verhältniswahlrecht gesprochen.

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