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Missbilligungsantrag (Bundestag)

Glossar zu Rhetorik, Präsentation, Kommunikation,...
Missbilligungsantrag (Bundestag)

Missbilligungsantrag (Bundestag)

 

Der Missbilligungsantrag ist für die Opposition ein Mittel, die Regierung öffentlichkeitswirksam zu kritisieren. Anders als das konstruktive Misstrauensvotum wird er nicht im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erwähnt.

Meist verlangt der Missbilligungsantrag, die Äußerung oder Haltung eines Kabinettmitglieds zu missbilligen. Ein Missbilligungsantrag ist das schärfste Instrument der Opposition, um das Verhalten eines Regierungsmitglieds zu kritisieren. Er bleibt aber in der Regel folgenlos. Bis auf einen wurden in der Geschichte des Bundestags alle Missbilligungsanträge mit Regierungsmehrheit abgelehnt. Normalerweise ist davon auszugehen, dass Missbilligungsanträge von den jeweiligen Regierungsmehrheiten abgelehnt werden.

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