01577 704 53 56 (Anfragen bitte per Mail) mail@karstennoack.de

Wortentziehung (Bundestag)

Glossar zu Rhetorik, Präsentation, Kommunikation,...
 
Wortentziehung (Bundestag)

Wortentziehung (Bundestag)

 

Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen und darf es ihm in derselben Aussprache zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen.

 

 

 

 

Wortentziehung aufgrund § 35 Abs. 3 GOBT

 

Überschreitet ein Mitglied des Bundestages seine Redezeit, so soll ihm der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen.

 

 

 

Sonstige Fälle

 

Wortentziehung ist beispielsweise auch möglich bei groben Verstößen gegen die Vorschriften des § 29 GOBT (Zur Geschäftsordnung) oder des § 32 GOBT (Erklärung außerhalb der Tagesordnung).

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Sie dieses Formular absenden, dann speichert es den eingegebenen Namen, die Email-Anschrift sowie die Inhalte. Mehr erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.

Artikel rund um den Bundestag

Sperrklausel Fünf-Prozent-Hürde (Bundestag): Top oder Flop?

An der Fünf-Prozent-Hürde scheitern viele neue Parteien. Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag (sowie zu Europa- und Landtagswahlen und verschiedene Kommunalwahlen). Ist das noch zeitgemäß?

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)

Seit 1980 wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren im Bundestag angewandt, um die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu berechnen, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen zu besetzen sind.

mehr lesen
Ruf zur Sache (Bundestag)

Ruf zur Sache (Bundestag)

Durch den Ruf zur Sache soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert werden, da sonst wertvolle Redezeit missbraucht werden könnte.

mehr lesen
Rüge (Bundestag)

Rüge (Bundestag)

Die Rüge ist eine Ordnungsmaßnahme des Bundestagspräsidenten, um unparlamentarisches Verhalten eines Mitglieds des Bundestags zu sanktionieren. Die Rüge ist in der Geschäftsordnung des Bundestages nicht geregelt; sie entspricht einem parlamentarischen Brauch.

mehr lesen
Namentliche Abstimmung (Bundestag)

Namentliche Abstimmung (Bundestag)

Eine namentliche Abstimmung findet im Bundestag statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Sie ist bei bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich, und wenn es besonders heiss hergeht. Mitunter geht es darum Abweichlern zu erschweren sich von der jeweilig vorgegebenen Linie zu entfernen. In anderen Fällen soll die persönliche Verantwortung dadurch hervorgehoben werden, also Farbe zu bekennen.

mehr lesen
Lobbyliste (Bundestag)

Lobbyliste (Bundestag)

Laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.

mehr lesen
Ordnungsruf (Bundestag)

Ordnungsruf (Bundestag)

Im ersten Bundestag soll es noch 159 Ordnungsrufe und 17 Sitzungsausschlüsse gegeben haben. Dagegen ist es heute ziemlich ruhig geworden. Oder erregt nur nicht mehr so viel Anstoss?

mehr lesen

Glossar

 

Im Glossar warten Informationen zu gängigen und nicht so gängigen Begriffen rund um die strategische Rhetorik und Kommunikation. Rhetorik, Marketing und Psychologie ergänzen sich. Wo Glossar und Artikel aufhören, fängt die Arbeit mit mir an. Ich sorge dafür, dass du sowohl mit Persönlichkeit als auch Botschaft überzeugst –in Gesprächen und Präsentationen.

 

 

 

Frage ruhig! Wenn du trotz Suche zu einem interessanten Begriff nicht fündig werden, senden mir doch eine Nachricht.

 

 

Dieser Artikel ist ein kurzer Auszug der umfangreicheren Kursunterlagen, die meine Teilnehmer im entsprechenden Gruppen- oder Einzeltraining oder im Coaching erhalten.

Autor: Karsten Noack
Erstveröffentlichung: 1. März 2015
Überarbeitung: 31. Januar 2024
AN: #23457
K: CNB
Ü:

error: Copyright