Petitionen (Bundestag)
Glossar zu Rhetorik, Präsentation, Kommunikation, Politik...
Petitionen
Wie ist das mit Petitionen?
Überblick
Petitionen (Bundestag)
Wir wollen mehr Demokratie wagen.
Willy Brandt in seiner ersten Regierungserklärung im Deutschen Bundestag in Bonn, 28. Oktober 1969
Je mehr direkte Entscheidungen durch das ganze Volk, um so unregierbarer das Land.
Helmut Schmidt
Laut Art. 17 GG hat jedermann das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden (Petitionen) an den Bundestag zu wenden. Jährlich gehen etwa 18.000 Petitionen beim Bundestag ein und werden vom Präsidenten an den Petitionssauschuss überwiesen.
Der Petitionssauschuss berät alle Petitionen, die die Gesetzgebung des Bundes oder die Tätigkeit von Bundesbehörden betreffen, und legt dem Bundestag dann Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen vor. Üblicherweisel werden diese dann im Plenum ohne Aussprache bestätigt. Auf Antrag einer Fraktion kann jedoch auch eine Plenardebatte über eine einzelne Petition stattfinden.
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Autor: Karsten Noack
Erstveröffentlichung: 21. Mai 2004
Überarbeitung: 02. Mai 2026
AN: #371
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