Meinungsfreiheit ist (k)eine Selbstverständlichkeit
Selbst, wenn wir verdammen, was gesagt wird, sollten wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass es gesagt werden darfMeinungsfreiheit
Sie scheint als für immer gesichert und garantiert zu sein. Meinungsfreiheit sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber keine. Solange es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sollte jeder sich dafür einsetzen.
Übersicht
- Meinungsfreiheit
- Meinungsfreiheit ist (k)eine Selbstverständlichkeit
- Bezugspunkte
- Ja, und?
- P.S.
- Kommentare
- Ergänzende Artikel
Meinungsfreiheit
Ein Zitat ruft zum Nachdenken auf:
Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Voltaire
Das nicht sicher ist, ob Voltaire tatsächlich der Urheber ist, ändert nichts an der Thematik. Wobei, was er nachweislich zur Meinungsfreiheit in Questions sur les miracles gesagt hat ist:
Le droit de dire et d’imprimer ce que nous pensons est le droit de tout homme libre, dont on ne saurait le priver sans exercer la tyrannie la plus odieuse. Ce privilège nous est … essentiel … ; et il serait déplaisant que ceux en qui réside la souveraineté ne pussent pas dire leur avis par écrit.
Auf Deutsch:
Das Recht zu sagen und zu drucken, was wir denken, ist eines jeden freien Menschen Recht, welches man ihm nicht nehmen könnte, ohne die widerwärtigste Tyrannei auszuüben. Dieses Vorrecht kommt uns von Grund auf zu; und es wäre abscheulich, dass jene, bei denen die Souveränität liegt, ihre Meinung nicht schriftlich sagen dürften.
Meinungsfreiheit ist (k)eine Selbstverständlichkeit
Meinungsfreiheit sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber keine. Solange es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sollte jeder ein Interesse daran haben, dass auch unbequeme Beiträge ausgesprochen werden dürfen.
„Wir schätzen die Menschen, die frisch und offen ihre Meinung sagen – vorausgesetzt, sie meinen dasselbe wie wir.“ meinte Mark Twain und es ist tatsächlich nicht immer so einfach manchen Äußerungen zuzuhören. Ja, die Meinungsfreiheit schützt auch so manches unappetitliches Gedankengut. Selbst, wenn wir manchmal verdammen, was gesagt wird, sollten wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass es gesagt werden darf.
Diese Erkenntnisse findet sich in grundlegenden Artikeln wieder, dem Grundgesetz, der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem UN-Zivilpakt und anderen wichtigen Meilensteinen.
Bezugspunkte
1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
2. Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geht es somit um das Recht jedes Menschen auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Rechts, seine Meinung zu verbreiten und die Meinungen anderer zu hören. Jegliche staatliche Zensur ist zu verbieten.
Darüber hinaus schützt er als Bestandteil der Meinungsbildungsfreiheit die Informationsfreiheit, das Recht zur Informationsaufnahme. Dazu gehört der freie Zugang zu Informationen weltweit. Die Abschottung eines Staates etwa im Bereich der Informationssuche über das Internet ist damit nicht vereinbar. Der Artikel gebietet vielmehr den freien Zugang zu allen dem Staat vorliegenden Informationen zu gewähren.
Die Freiheit der Meinungsäußerung findet ihre Grenze, wenn sie die Ehre anderer Menschen verletzt, oder zur Verletzung ihrer körperlichen Integrität oder ihrer Freiheit aufruft. Rassismus und Gewaltverherrlichung wird deshalb von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt.
3. UN-Zivilpakt
Artikel 19
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a.) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b.) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.
Ja, und?
Nehmen wir die freie Meinung als zu selbstverständlich hin und sind bereit sie deswegen unbeachtet zu lassen oder nehmen wir aktiv an ihrer Sicherung teil? Wachsamkeit, Transparenz und entsprechende Bildung sind wesentliche Voraussetzungen, zur Sicherung der Meinungsfreiheit. Sie sind allerdings nur so viel wert, wie die Bereitschaft sich dafür auch einzusetzen.
Ergänzende Artikel
- Stehen Sie für Ihre Meinung auf und ein: 8 Tipps
Freiheit gibt es nur auf der Basis der persönlichen Verantwortung. - Filterblase und Echokammereffekt
Trauen wir uns den Blick über den Tellerrand - Wer gehört wird, wirft weder Torten noch Steine
Respektvoll für eine lebenswerte Welt kämpfen - Politische Diskussionen werden immer radikaler
Sie sollten wissen, worauf Sie sich einlassen - Fake News, Propaganda, Filterblasen und Diskussionskultur
- Politische Rede: Politik, Entscheidungen und Sprache
- Propaganda und Gegenpropaganda: Definition, Formen, Schutz
2 Kommentare
Einen Kommentar abschicken
Glossar
Im Glossar warten Informationen zu gängigen und nicht so gängigen Begriffen rund um die strategische Rhetorik und Kommunikation. Rhetorik, Marketing und Psychologie ergänzen sich. Wo Glossar und Artikel aufhören, fängt die Arbeit mit mir an. Ich sorge dafür, dass du sowohl mit Persönlichkeit als auch Botschaft überzeugst –in Gesprächen und Präsentationen.
Frage ruhig! Wenn du trotz Suche zu einem interessanten Begriff nicht fündig geworden bist, sende mir doch eine Nachricht.
Die Artikel sind meist kurze Auszüge der umfangreicheren Kursunterlagen, die Teilnehmende im entsprechenden Gruppen- oder Einzeltraining oder im Coaching erhalten.
Autor: Karsten Noack
Erstveröffentlichung: 26. Dezember 2018
Überarbeitung: 10. April 2024
Englische Version:
AN: #8360
K: CNB
Ü:
Die Meinungsfreiheit ist heute mehr in Gefahr als je zuvor!
Weshalb?