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Üble Nachrede

Quellen, Verteiler und schweigendes Publikum beschmutzen sich
Glossar Rhetorik und Kommunikation - Nachrede

Üble Nachrede

 

Üble Nachrede lassen wir lieber, nicht nur wegen der einschränkenden Folgen auf die eigene Zeitgestaltung. Es schadet auch mit Recht dem eigenen Ansehen.

 

 

 

Überblick

 

 

 

 

 

Üble Nachrede

 

Üble Nachrede? Das lassen wir lieber, nicht nur wegen der einschränkenden Folgen auf die eigene Zeitgestaltung. Es schadet auch mit Recht dem eigenen Ansehen. Also; was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem ander(e)n zu. Eine gute Empfehlung! Dann brauchen Sie auch nicht weiterzulesen. Im Zweifelsfall klärt Sie Ihr Rechtsberater auf, ich bin keiner.

Was ich zum Thema gefunden habe: Laut § 186 Strafgesetzbuch (StGB) ist die üble Nachrede eine Art von Ehrdelikt, das sich von der Beleidigung (§ 185 StGB) dadurch unterscheidet, dass nicht die Äußerung eines bestimmten negativen Werturteils unter Strafe gestellt wird, sondern das Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen.

 

 

 

Ehrenrührig?

 

Ehrenrührig bedeutet, dass die Behauptung ehrverletzenden Charakter hat, beispielsweise indem sie Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung ausdrückt. Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn die Äußerung in ihrem Gehalt einer objektiven Klärung offensteht und damit dem Beweis zugänglich ist. Dazu zählen nicht nur sogenannte „äußere Tatsachen“, sondern auch „innere Tatsachen“, wie beispielsweise die Absicht, eine Straftat zu begehen.

 

 

 

Autsch

 

Entscheidend für die Strafbarkeit ist, dass für die Tatsachenbehauptung kein Wahrheitsbeweis vorliegt. Ist die Tatsachenbehauptung hingegen nachweislich unwahr und weiß der Täter das, handelt es sich nicht um eine vermeintliche üble Nachrede, sondern sogar  um eine Verleumdung nach § 187 StGB. Und die ist auch kein Mittel lauterer Menschen.

 

 

 

Wo fängt es an, übel zu werden?

 

Schon jenseits rechtlich bedenklicher Formen ist Nachrede übel. Wobei nicht nur die eigentlichen Quellen sich beschmutzen, sondern auch all jene, die sich unbedacht oder absichtlich an die Verteilung gehen oder als Zaungäste schweigend für das Publikum sorgen.

P.S.

 

Jenseits rechtlicher Fragen; was halten Sie von übler Nachrede und den Varianten?

2 Kommentare

  1. Wer anderen auf diese Weise schaden will, zeigt doch nur damit, dass er selbst ein Problem hat.

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Aus Furcht vor übler Nachrede unterbleibt manch gute Handlung. Otto Weiß

Erstveröffentlichung des Artikels von Karsten Noack am 17. Oktober 2018
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