Üble Nachrede: Wenn Behauptungen über andere Ruf und Vertrauen beschädigen

Bedeutung, Unterschied zu Verleumdung & Umgang
Glossar Rhetorik und Kommunikation - Nachrede

Üble Nachrede: Wenn Behauptungen über andere Ruf und Vertrauen beschädigen

 

„Ich habe nur erzählt, was ich gehört habe.“

Dieser Satz klingt harmlos.

Er kann trotzdem erhebliche Folgen haben.

Denn wer eine rufschädigende Tatsachenbehauptung über einen anderen Menschen weitergibt, ist weniger automatisch aus der Verantwortung, nur weil die Information ursprünglich von jemand anderem stammt.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen:

  • Meinung
  • Gerücht
  • Lästerei
  • üblen Nachrede
  • Verleumdung

Und diese Unterschiede sind nicht nur kommunikativ relevant.

Sie können auch rechtlich eine Rolle spielen.

 

 

 

Was ist üble Nachrede?

 

Im deutschen Strafrecht regelt § 186 StGB die üble Nachrede.

Vereinfacht geht es darum, dass über eine andere Person eine Tatsache:

  • behauptet
  • oder verbreitet

wird, die geeignet ist, diese Person:

  • verächtlich zu machen
  • oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen

und deren Wahrheit nicht erwiesen ist.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Wenn es um einen konkreten rechtlichen Fall geht, ist anwaltliche Beratung der geeignete Rahmen.

 

 

 

Warum die Unterscheidung zwischen Tatsache und Meinung so wichtig ist

 

Eine Tatsachenbehauptung ist grundsätzlich überprüfbar.

Zum Beispiel:

„Herr X hat Firmengeld unterschlagen.“

Das ist etwas anderes als:

„Ich finde Herrn X unsympathisch.“

Die erste Aussage enthält eine überprüfbare Behauptung über ein Verhalten.

Die zweite ist eine persönliche Bewertung.

 

 

 

Tatsachenbehauptung oder Werturteil?

 

In der Praxis ist die Grenze weniger immer so klar.

Zum Beispiel:

„Die betrügt doch alle.“

Das klingt wie eine Bewertung.

Es kann gleichzeitig eine konkrete Tatsachenbehauptung enthalten.

Deshalb kommt es auf den tatsächlichen Aussagegehalt und den Kontext an.

 

 

 

Lästern ist weniger automatisch üble Nachrede

 

Auf meiner Seite über Lästern und Gossip geht es allgemein um das Reden über abwesende Menschen.

Das kann:

  • harmlos
  • abwertend
  • informativ
  • destruktiv

sein.

Üble Nachrede ist enger.

Hier geht es um eine rufschädigende Tatsachenbehauptung, deren Wahrheit nicht erwiesen ist.

→ Lästern und Tratschen: Warum wir es tun und wie du souverän damit umgehst

 

 

 

Ein Beispiel

 

Person A sagt:

„Ich komme mit dem neuen Kollegen weniger gut zurecht.“

Das ist zunächst eine persönliche Einschätzung.

Person A sagt dagegen:

„Der neue Kollege hat bei seinem vorherigen Arbeitgeber Kundengelder veruntreut.“

Damit wird eine konkrete Tatsachenbehauptung aufgestellt.

Wenn sie geeignet ist, den Ruf des Betroffenen zu beschädigen und weniger erweislich wahr ist, kann die rechtliche Bewertung eine ganz andere sein.

 

 

 

Was bedeutet „behaupten“?

 

Behaupten bedeutet vereinfacht:

Du stellst eine Information als eigene Aussage in den Raum.

Zum Beispiel:

„Er hat das getan.“

 

 

 

Was bedeutet „verbreiten“?

 

Verbreiten bedeutet:

Du gibst eine fremde Behauptung weiter.

Zum Beispiel:

„Frau X hat mir erzählt, dass er das getan hat.“

Das ist ein wichtiger Punkt.

Die Formulierung „Ich habe das nur gehört“ schützt weniger automatisch.

 

 

 

Weitererzählen bleibt Weitererzählen

 

Gerade bei Gerüchten entsteht häufig eine Kette:

A erzählt B.

B erzählt C.

C schreibt es in eine Gruppe.

Am Ende kennt kaum jemand die ursprüngliche Quelle.

Der Schaden kann trotzdem wachsen.

 

 

 

Je größer der Verteiler, desto größer das Risiko

 

Eine Behauptung kann sich heute sehr schnell verbreiten:

  • Messenger
  • E-Mail
  • soziale Medien
  • Bewertungsportale
  • interne Unternehmensplattformen

Ein Satz, der früher fünf Menschen erreichte, kann heute in kurzer Zeit Tausende erreichen.

 

 

 

Verleumdung ist etwas anderes

 

§ 187 StGB betrifft Verleumdung.

Der entscheidende Unterschied:

Hier wird eine unwahre rufschädigende Tatsache wider besseres Wissen behauptet oder verbreitet.

Vereinfacht:

Die Person weiß, dass die Behauptung falsch ist.

 

 

 

Üble Nachrede und Verleumdung unterscheiden

 

Vereinfacht:

 

Üble Nachrede

Eine rufschädigende Tatsache wird behauptet oder verbreitet.

Ihre Wahrheit ist weniger erwiesen.

 

Verleumdung

Eine unwahre rufschädigende Tatsache wird behauptet oder verbreitet.

Der Äußernde weiß, dass sie unwahr ist.

 

 

 

Und Beleidigung?

 

Beleidigung nach § 185 StGB ist wiederum etwas anderes.

Dort geht es weniger primär um eine konkrete überprüfbare Tatsachenbehauptung.

Typischer sind herabsetzende Äußerungen oder Werturteile.

Zum Beispiel:

„Du bist ein Idiot.“

Das ist etwas anderes als:

„Du hast 20.000 Euro veruntreut.“

 

 

 

Warum diese Begriffe weniger gleichgesetzt werden sollten

 

Im Alltag sagen Menschen häufig:

„Das ist Verleumdung!“

obwohl sie eigentlich meinen:

„Das ist unfair.“

Oder:

„Das ist falsch.“

Rechtlich sind diese Begriffe jedoch enger definiert.

Deshalb lohnt sich präzise Sprache.

 

 

 

Wann wird eine Behauptung rufschädigend?

 

Relevant wird, ob sie geeignet ist, einen Menschen:

  • verächtlich zu machen
  • in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
  • oder im Fall der Verleumdung auch dessen Kredit zu gefährden

Das kann beispielsweise betreffen:

  • berufliche Integrität
  • kriminelles Verhalten
  • Treue
  • Zuverlässigkeit
  • finanzielle Seriosität

 

 

 

„Es könnte doch stimmen“ reicht weniger

 

Ein häufiges Problem bei Gerüchten:

„Ich weiß weniger, ob es stimmt, doch vorstellen kann ich es mir.“

Das ist eine ausgesprochen schwache Grundlage für eine rufschädigende Behauptung.

Je schwerwiegender die Aussage, desto wichtiger ist Zurückhaltung.

 

 

 

Gerücht und Tatsache auseinanderhalten

 

Frag vor der Weitergabe:

„Weiß ich das?“

Oder:

„Habe ich es nur gehört?“

Diese zwei Sätze beschreiben vollkommen unterschiedliche Wissensstände.

 

 

 

Quelle ist weniger Wahrheit

 

Auch wenn die Information von:

  • einem Kollegen
  • einem Freund
  • einer Führungskraft
  • einer bekannten Persönlichkeit

stammt, bleibt die Frage:

Woher weiß diese Person das?

 

 

 

Mehrere Wiederholungen machen ein Gerücht weniger wahrer

 

Wenn zehn Menschen dieselbe Behauptung erzählen, kann die Information trotzdem aus einer einzigen unzuverlässigen Quelle stammen.

Die Zahl der Wiederholungen ist weniger automatisch ein Beleg.

 

 

 

„Alle wissen das“

 

Auch das ist kein Beweis.

Es kann lediglich bedeuten:

Das Gerücht hat sich weit verbreitet.

 

 

 

Üble Nachrede am Arbeitsplatz

 

Im beruflichen Umfeld können rufschädigende Behauptungen erhebliche Auswirkungen haben.

Zum Beispiel:

  • eine Beförderung wird infrage gestellt
  • eine Führungskraft verliert Vertrauen
  • ein Mitarbeiter wird ausgegrenzt
  • Geschäftspartner werden misstrauisch

 

 

 

Ein Satz kann Karrierefolgen haben

 

Zum Beispiel:

„Ich habe gehört, dass sie bei den Zahlen manipuliert.“

Wenn diese Aussage weitergetragen wird, kann sie die berufliche Reputation massiv beschädigen.

Gerade deshalb braucht Unternehmenskommunikation mit personenbezogenen Vorwürfen besondere Sorgfalt.

 

 

 

Eine notwendige Warnung ist weniger automatisch üble Nachrede

 

Natürlich gibt es Situationen, in denen problematisches Verhalten angesprochen werden muss.

Zum Beispiel:

  • Compliance-Verstöße
  • Belästigung
  • Betrug
  • Sicherheitsprobleme

Die Alternative kann weniger Schweigen sein.

 

 

 

Der richtige Adressat macht einen Unterschied

 

Wenn du einen ernsthaften Verdacht hast, kann der sinnvollere Weg sein:

  • Vorgesetzte
  • Compliance
  • Personalabteilung
  • Ombudsstelle
  • zuständige Behörde

statt:

der Flurfunk.

 

 

 

Dokumentiere Beobachtungen statt Charakterurteile

 

Zum Beispiel weniger:

„Der betrügt bestimmt.“

und eher:

„Am 4. und 6. September wurden diese beiden Buchungen ohne die vorgesehene Freigabe vorgenommen.“

Beobachtbares Verhalten ist überprüfbarer.

 

 

 

Verdacht bleibt Verdacht

 

Wenn etwas noch weniger geklärt ist, sollte Sprache das widerspiegeln.

Zum Beispiel:

„Es gibt eine Unstimmigkeit, die geprüft werden sollte.“

statt:

„Wir wissen, wer schuld ist.“

 

 

 

Kritik an Leistung und Verhalten

 

Rechtlich existiert außerdem die Wahrnehmung berechtigter Interessen.

Das zeigt einen wichtigen allgemeinen Gedanken:

Nicht jede kritische Äußerung über einen Menschen ist unzulässig.

Berufliche Leistungen, Verhalten und Entscheidungen müssen kritisierbar bleiben.

 

 

 

Entscheidend ist weniger nur der Inhalt

 

Auch:

  • Form
  • Kontext
  • Zweck
  • Adressat

können relevant sein.

Deshalb lässt sich ein konkreter Rechtsfall weniger seriös anhand eines einzelnen Satzes auf einer Coachingseite entscheiden.

 

 

 

Kritik braucht weniger Rufschädigung

 

Du kannst sagen:

„Die vereinbarte Leistung wurde dreimal weniger rechtzeitig erbracht.“

Das ist etwas anderes als:

„Der Mensch ist vollkommen unseriös.“

 

 

 

Beobachtung und Interpretation unterscheiden

 

Eine hilfreiche Kommunikationsregel:

Was habe ich beobachtet?

Und:

Was schließe ich daraus?

Je wichtiger die Behauptung, desto wichtiger diese Trennung.

 

 

 

Soziale Medien verschärfen das Problem

 

Online werden Aussagen:

  • schnell veröffentlicht
  • leicht geteilt
  • dauerhaft auffindbar
  • aus dem Kontext gelöst

Das erhöht das Schadenspotenzial.

 

 

 

Teilen bedeutet weniger Neutralität

 

Auch wenn du einen Beitrag weniger selbst geschrieben hast:

Mit dem Weiterverbreiten trägst du dazu bei, dass die Behauptung weitere Menschen erreicht.

Deshalb lohnt sich vor dem Teilen:

„Weiß ich, dass das stimmt?“

 

 

 

Screenshot ist weniger Beweis für Wahrheit

 

Ein Screenshot kann zeigen:

Jemand hat etwas geschrieben.

Er beweist weniger automatisch:

Der behauptete Sachverhalt stimmt.

 

 

 

Wenn über dich etwas Falsches verbreitet wird

 

Dann ist die erste verständliche Reaktion häufig:

sofort zurückschlagen.

Das ist weniger immer hilfreich.

Bevor du reagierst:

  1. kläre möglichst genau, was behauptet wurde
  2. wer die Aussage gemacht hat
  3. wo sie verbreitet wurde
  4. welche Belege vorhanden sind
  5. welche tatsächlichen Folgen entstehen

 

 

 

Beweise sichern

 

Wenn die Angelegenheit ernst ist, kann Dokumentation wichtig sein.

Zum Beispiel:

  • Nachrichten
  • E-Mails
  • öffentliche Beiträge
  • Zeugen

Bei rechtlichen Fragen gehört die weitere Bewertung zu einem Rechtsanwalt.

 

 

 

Weniger jede Behauptung öffentlich beantworten

 

Eine öffentliche Gegendarstellung kann notwendig sein.

Sie kann ein Gerücht ebenso größer machen.

Deshalb braucht es eine strategische Entscheidung.

Was erreicht die Behauptung bereits?

Wer muss die richtige Information kennen?

 

 

 

Direkte Klärung

 

Wenn die Situation dafür geeignet ist, kann eine direkte Ansprache sinnvoll sein:

„Mir wurde berichtet, dass du diese Aussage über mich verbreitest. Ich möchte klären, worauf sie beruht.“

Damit stellst du weniger sofort Motive fest.

Du klärst zunächst den Sachverhalt.

 

 

 

Wann direkte Ansprache weniger geeignet ist

 

Zum Beispiel wenn:

  • Drohungen im Raum stehen
  • ein erhebliches Machtgefälle besteht
  • juristische Schritte bereits erforderlich sind
  • eine Konfrontation die Situation verschärfen könnte

Dann kann professionelle Unterstützung wichtiger sein.

 

 

 

Keine Gegenverleumdung aus Ärger

 

Wenn du ungerecht behandelt wirst, entsteht leicht der Impuls:

„Dann erzähle ich eben, was ich über diese Person weiß.“

Das kann die Situation verschlimmern.

Aus einem Konflikt werden zwei.

 

 

 

Reputation lässt sich weniger durch Gegengerüchte schützen

 

Stärker sind:

  • Fakten
  • Dokumentation
  • ruhige Kommunikation
  • der richtige Adressat
  • professionelle Beratung

 

 

 

Wenn jemand dir ein Gerücht erzählt

 

Du kannst fragen:

„Woher weißt du das?“

Oder:

„Ist das überprüft?“

Oder:

„Warum erzählst du mir das?“

Solche Fragen stoppen manche Gerüchte erstaunlich schnell.

 

 

 

Du musst weniger zum Verteiler werden

 

Du darfst entscheiden:

„Das gebe ich weniger weiter.“

Das ist besonders sinnvoll, wenn:

  • die Information schwerwiegend ist
  • du die Quelle weniger kennst
  • die Wahrheit ungeklärt ist

 

 

 

Schweigendes Publikum?

 

Die bestehende Seite sagt, auch das schweigende Publikum „beschmutze sich“.

Das würde ich heute weniger moralisch formulieren.

Nicht jeder Zuhörer ist verantwortlich für jede Äußerung eines anderen.

Doch Zuhörer beeinflussen soziale Dynamiken.

 

 

 

Du kannst Gerüchten weniger Resonanz geben

 

Zum Beispiel durch:

„Das kann ich weniger beurteilen.“

„Dafür kenne ich keine belastbaren Informationen.“

„Lass uns weniger über jemanden urteilen, der gerade weniger dabei ist.“

 

 

 

Das ist weniger moralische Überlegenheit

 

Es ist Informationshygiene.

Gerade bei Aussagen, die einen Menschen erheblich schädigen können.

 

 

 

Üble Nachrede und Führung

 

Für Führungskräfte besitzt das Thema mehrere Ebenen.

Sie können:

  • selbst Gegenstand von Gerüchten werden
  • Gerüchte über Mitarbeitende hören
  • entscheiden müssen, ob Vorwürfe untersucht werden
  • kommunikativ auf Reputationsschäden reagieren

 

 

 

Gerüchte sind Informationen – weniger Beweise

 

Eine Führungskraft sollte Hinweise ernst nehmen.

Und sie prüfen.

Weniger:

sofort glauben.

Weniger:

sofort verwerfen.

 

 

 

Vorwürfe brauchen Verfahren

 

Je schwerwiegender ein Vorwurf, desto wichtiger werden:

  • Vertraulichkeit
  • Fairness
  • Dokumentation
  • zuständige Stellen
  • eine saubere Prüfung

Flurfunk ist dafür ein schlechter Ersatz.

 

 

 

Wenn der Ruf eines Unternehmens betroffen ist

 

Dann wird aus einem persönlichen Konflikt möglicherweise ein Thema des:

  • Krisenmanagements
  • Reputationsmanagements
  • Medienmanagements

Eine hektische öffentliche Reaktion kann dann genauso problematisch sein wie Schweigen.

 

 

 

Zuerst Sachlage klären

 

Vor Kommunikation:

Was stimmt?

Was ist ungeklärt?

Was ist nachweislich falsch?

Diese drei Kategorien sollten weniger vermischt werden.

 

 

 

Eine gute öffentliche Kommunikation trennt:

 

  • gesicherte Fakten
  • laufende Prüfung
  • Bewertungen

Das erhöht Glaubwürdigkeit.

 

 

 

Was du vor einer rufschädigenden Aussage prüfen solltest

 

  1. Ist es eine Tatsache oder meine Bewertung?
  2. Woher stammt die Information?
  3. Kann ich sie belegen?
  4. Wie schwerwiegend ist die Behauptung?
  5. Warum muss ich sie weitergeben?
  6. Wer ist der richtige Adressat?
  7. Kann ich bei beobachtbarem Verhalten bleiben?
  8. Ist die Information vertraulich?
  9. Welche Folgen kann die Weitergabe für die betroffene Person haben?
  10. Brauche ich rechtliche Beratung?

 

 

 

Was tun, wenn du eine falsche Behauptung weitergegeben hast?

 

Dann ist eine schnelle Korrektur häufig besser als Hoffen.

Zum Beispiel:

„Ich habe gestern eine Information über X weitergegeben. Ich kann sie weniger belegen und möchte meine Aussage deshalb korrigieren.“

Oder:

„Die Information, die ich weitergegeben habe, war falsch. Bitte betrachte sie als korrigiert.“

 

 

 

Eine Korrektur sollte möglichst dieselben Menschen erreichen

 

Wenn eine falsche Behauptung zehn Menschen erreicht hat, hilft eine Korrektur gegenüber nur einer Person begrenzt.

Deshalb:

Korrigiere dort, wo du verbreitet hast.

 

 

 

Entschuldigung ersetzt weniger Korrektur

 

Zu sagen:

„Tut mir leid.“

kann wichtig sein.

Wenn eine falsche Tatsachenbehauptung weiter im Umlauf ist, braucht es zusätzlich eine sachliche Richtigstellung.

 

 

 

Warum Reputation so verletzlich ist

 

Ein guter Ruf entsteht häufig über Jahre.

Eine schwerwiegende Behauptung kann ihn innerhalb kurzer Zeit beschädigen.

Besonders wenn sie:

  • emotional
  • konkret
  • schwer überprüfbar

ist.

Genau deshalb gehört mit Informationen über Abwesende sorgfältig umgegangen.

 

 

 

Wahrheit ist weniger dasselbe wie Berechtigung zur Veröffentlichung

 

Auch bei wahren Informationen kann es weitere rechtliche und ethische Fragen geben.

Zum Beispiel:

  • Persönlichkeitsrechte
  • Vertraulichkeit
  • Datenschutz
  • berufliche Schweigepflichten

Die einfache Regel:

„Wenn es stimmt, darf ich es immer erzählen.“

ist deshalb zu weit.

 

 

 

Diese Seite kann keine juristische Einzelfallprüfung ersetzen

 

Das ist mir an dieser Stelle wichtig.

Die genaue rechtliche Beurteilung hängt von:

  • Wortlaut
  • Kontext
  • Adressaten
  • Belegen
  • weiteren Umständen

ab.

Bei einem konkreten Fall solltest du anwaltlichen Rat einholen.

 

 

 

Was diese Seite leisten kann

 

Sie kann für eine kommunikative Grundregel sensibilisieren:

Je schwerwiegender eine Behauptung über einen Menschen ist, desto sorgfältiger solltest du mit Wahrheit, Quelle und Weitergabe umgehen.

 

 

 

Wenn es beruflich um Reputation und schwierige Kommunikation geht

 

Im Coaching und Sparring kann es beispielsweise darum gehen:

  • eine schwierige kommunikative Situation zu strukturieren
  • auf Gerüchte oder persönliche Angriffe souverän zu reagieren
  • ein wichtiges Gespräch vorzubereiten
  • Reputationsrisiken kommunikativ einzuordnen
  • eine öffentliche Stellungnahme vorzubereiten

Juristische Fragen bleiben dabei Sache entsprechend qualifizierter Rechtsanwälte.

 

 

 

Welcher berufliche Rahmen passt?

 

Das Ziel bestimmt den Inhalt. Rolle, Verantwortung und Tragweite bestimmen den Rahmen.

Für Fach- und Führungskräfte unterhalb unternehmerischer Gesamtverantwortung kann BUSINESS 1:1 passend sein, wenn es um schwierige Kommunikation, Konflikte oder professionellen Umgang mit Gerüchten geht.

Geschäftsführer, Vorstände, Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter und Personen mit vergleichbarer unternehmerischer Gesamtverantwortung arbeiten mit mir grundsätzlich im EXECUTIVE SPARRING.

Bei anderen Fach- und Führungskräften erfolgt die Zusammenarbeit ebenfalls im EXECUTIVE SPARRING, wenn ein konkreter Reputations- oder Kommunikationsfall hohe berufliche, wirtschaftliche, strategische oder öffentliche Tragweite besitzt.

→ Executive Sparring

→ Business 1:1

 

 

 

Fazit: Erst prüfen, dann verbreiten

 

Üble Nachrede ist mehr als:

schlecht über jemanden reden.

Rechtlich geht es um rufschädigende Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheit weniger erwiesen ist.

Kommunikativ steckt dahinter eine noch einfachere Regel:

Je schwerwiegender eine Behauptung ist, desto weniger leichtfertig solltest du sie weitergeben.

Frag:

Was weiß ich wirklich?

Was habe ich nur gehört?

Was ist meine Interpretation?

Und:

Warum muss diese Information überhaupt weiter?

Denn ein Gerücht kann in Sekunden weitergetragen werden.

Eine beschädigte Reputation braucht möglicherweise Jahre, um sich davon zu erholen.

Sorgfalt vor Weitergabe ist deshalb weniger nur Höflichkeit. Sie ist Verantwortung.

P.S.​

 

Wie steht es mit Fragen oder Kommentaren dazu?

2 Kommentare

  1. Wer anderen auf diese Weise schaden will, zeigt doch nur damit, dass er selbst ein Problem hat.

    Antworten

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Aus Furcht vor übler Nachrede unterbleibt manch gute Handlung. Otto Weiß

Erstveröffentlichung des Artikels von Karsten Noack am 17. Oktober 2018