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Vertrauensfrage (Bundestag)

Glossar zu Rhetorik, Präsentation, Kommunikation,...
Vertrauensfrage (Bundestag)

Vertrauensfrage (Bundestag)

 

Der Bundestag darf sich nicht einfach selbst auflösen – das ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. So sollen instabile politische Verhältnisse ähnlich wie in der Weimarer Republik verhindert werden. Doch es gibt Wege: Auf Antrag kann der Bundeskanzler überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht er dabei nicht die erforderliche Zustimmung, dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, falls nicht ein neuer Bundeskanzler gewählt wird.

 

Artikel 68 Grundgesetz

(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

 

 

 

Kritik

 

Es hat gute Gründe, weshalb eine Auflösung verhindert werden soll. Der Artikel 68 darf nicht dazu missbraucht werden, dass ein Bundeskanzler und die mit ihm zusammenarbeitende Mehrheit den Bundestag aus reinen wahltaktischen Gründen heraus auflösen lassen. Es muss eine reale Regierungskrise vorliegen, wenn etwa die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag seine Handlungsfähigkeit lähmen.

P.S.​

 

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Dieser Artikel ist ein kurzer Auszug der umfangreicheren Kursunterlagen, die meine Teilnehmer im entsprechenden Gruppen- oder Einzeltraining oder im Coaching erhalten.

Autor: Karsten Noack
Erstveröffentlichung: 2. Mai 2016
Überarbeitung: 10. November 2020
Englische Version:
AN: #328
K: CNB
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