Namentliche Abstimmung (Bundestag)
Glossar zu Rhetorik, Präsentation, Kommunikation,...
Namentliche Abstimmung (Bundestag)
Eine namentliche Abstimmung findet statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Sie ist bei bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich, und wenn es besonders heiss hergeht. Mitunter geht es darum Abweichlern zu erschweren sich von der jeweilig vorgegebenen Linie zu entfernen. In anderen Fällen soll die persönliche Verantwortung dadurch hervorgehoben werden, also Farbe zu bekennen.
Für die namentliche Abstimmung haben alle Parlamentarier drei verschieden farbige Stimmkarten, auf denen Name und Fraktion des jeweiligen Abgeordneten und die Erklärung „Ja“ (blau), „Nein“ (rot) oder „Enthalte mich“ (weiß) gedruckt sind.
Die Karten werden von den Parlamentariern in die im Plenarsaal aufgestellten Urnen geworfen und danach von den Schriftführern gezählt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung gibt der Sitzungspräsident bekannt.
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