Vertrauensfrage (Bundestag)
Glossar zu Rhetorik, Präsentation, Kommunikation,...Vertrauensfrage (Bundestag)
Der Bundestag darf sich nicht einfach selbst auflösen – das ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. So sollen instabile politische Verhältnisse ähnlich wie in der Weimarer Republik verhindert werden. Doch es gibt Wege: Auf Antrag kann der Bundeskanzler überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht er dabei nicht die erforderliche Zustimmung, dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, falls nicht ein neuer Bundeskanzler gewählt wird.
Artikel 68 Grundgesetz
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Kritik
Es hat gute Gründe, weshalb eine Auflösung verhindert werden soll. Der Artikel 68 darf nicht dazu missbraucht werden, dass ein Bundeskanzler und die mit ihm zusammenarbeitende Mehrheit den Bundestag aus reinen wahltaktischen Gründen heraus auflösen lassen. Es muss eine reale Regierungskrise vorliegen, wenn etwa die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag seine Handlungsfähigkeit lähmen.
Petitionen (Bundestag)
Wie ist das mit Petitionen?
Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)
Seit 1980 wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren im Bundestag angewandt, um die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu berechnen, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen zu besetzen sind.
Regierungserklärung (Bundestag)
In einer Regierungserklärung erläutert der Bundeskanzler oder ein Minister dem Parlament politische Leitlinien, Handlungen und Pläne der Regierung.
Vermittlungsausschuss (Bundestag)
Was hat es mit dem Vermittlungsausschuss des Bundestags auf sich?
Wortentziehung (Bundestag)
Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen und darf es ihm in derselben Aussprache zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen.
Ruf zur Sache (Bundestag)
Durch den Ruf zur Sache soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert werden, da sonst wertvolle Redezeit missbraucht werden könnte.
Rüge (Bundestag)
Die Rüge ist eine Ordnungsmaßnahme des Bundestagspräsidenten, um unparlamentarisches Verhalten eines Mitglieds des Bundestags zu sanktionieren. Die Rüge ist in der Geschäftsordnung des Bundestages nicht geregelt; sie entspricht einem parlamentarischen Brauch.
Namentliche Abstimmung (Bundestag)
Eine namentliche Abstimmung findet im Bundestag statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Sie ist bei bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich, und wenn es besonders heiss hergeht. Mitunter geht es darum Abweichlern zu erschweren sich von der jeweilig vorgegebenen Linie zu entfernen. In anderen Fällen soll die persönliche Verantwortung dadurch hervorgehoben werden, also Farbe zu bekennen.
Lobbyliste (Bundestag)
Laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.
Glossar
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Dieser Artikel ist ein kurzer Auszug der umfangreicheren Kursunterlagen, die meine Teilnehmer im entsprechenden Gruppen- oder Einzeltraining oder im Coaching erhalten.
Autor: Karsten Noack
Erstveröffentlichung: 2. Mai 2016
Überarbeitung: 10. November 2020
Englische Version:
AN: #328
K: CNB
Ü:
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