Ein Veto ist das Einlegen eines Einspruches, das innerhalb eines formell definierten Rahmens erfolgt und so zum Aufschub (aufschiebendes Veto) oder Blockierung und Ablehnung (absolutes Veto) von Entscheidungen führt.
Wortursprung
Der Wortursprung von Veto ist das lateinische „veto“, das mit „ich verbiete“ übersetzt wird.