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Sperrklausel Fünf-Prozent-Hürde (Bundestag): Top oder Flop?

Fünf-Prozent-Hürde (Bundestag): Top oder Flop?

Glossar zu Rhetorik, Präsentation, Kommunikation,...

 

Fünf-Prozent-Hürde (Bundestag)

Überblick

 

 

 

 

 

Fünf-Prozent-Hürde (Bundestag)

 

Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag (sowie zu Europa- und Landtagswahlen und verschiedene Kommunalwahlen). Mit ihr soll eine Zersplitterung des Parteienspektrums im Bundestag verhindert werden. Sie hat allerdings auch Nachteile.

Bei den Wahlen zum Bundestag gilt die Fünf-Prozent-Hürde für die Landeslisten der Parteien. Eine Partei erhält erst dann Mandate für den Bundestag, wenn sie einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Bekommt eine Partei weniger Stimmen, dann zieht sie nicht in das Parlament ein. Ausnahmen sind ihre direkt gewählten Kandidaten. Erringt eine Partei drei oder mehr Direktmandate, dann wird sie trotzdem bei der Verteilung der Sitze nach Landeslisten berücksichtigt. Die Sperrklausel der Fünf-Prozent-Hürde gilt nicht für Parteien von nationalen Minderheiten.

 

 

 

Ist die Fünf-Prozent-Hürde noch zeitgemäß?

 

Die Sperrklausel basiert auf den Erfahrungen der Weimarer Republik. Soweit so gut. Sie hat allerdings auch Nachteile. Das Wahlergebnis wird verzerrt, weil die abgegebenen Stimmen für Parteien, die an der Sperrklausel scheitern, wegfallen.

So finden viele Stimmen von Wählern keinen Einfluss, wenn ihre Vertreter nicht die Hürde überspringen. Diese Wähler werden dann bis zur nächsten Wahl nicht vertreten.

Na und?

Wer wählt, will seine Stimme nicht vergeuden. Deswegen geben viele Wähler ihre Stimmen im Zweifelsfall keinem Wackelkandidaten. Sie tun dies selbst dann nicht, wenn sie sich von diesen besser vertreten fühlen. Neue und kleine Parteien haben es so schwer. Schon das Gerücht, sie würden keine 5 Prozent erreichen, und sie haben so gut, wie keine Chance. Das fördert die weitverbreitete Unzufriedenheit mit der Politik und es wird statt Wunschkandidaten das kleinste Übel gewählt. Die Sperrklausel begünstigen so etablierte Parteien und erschwert kleineren und neuen politischen Bewegungen den Weg in die Parlamente.

In einer nicht repräsentativen Umfrage (2017, n=200) antworteten die Befragten auf die Frage; welche der folgenden Aussagen für sie eher zutrifft, wie folgt:

Bei einer Bundestagswahl wähle…

%

... ich aus Vertrauen in die Personen und Parteien.

%

... das kleinere Übel.

Die Fünf-Prozent-Hürde …

%

... ist zu hoch.

%

... ist gut, wie sie ist.

Nicht repräsentative Umfrage auf www.karstennoack.de (2017, n=499)

P.S.

 

Ist die Fünf-Prozent-Hürde noch zeitgemäß?

Glossar

 

Im Glossar warten Informationen zu gängigen und nicht so gängigen Begriffen rund um die strategische Rhetorik und Kommunikation. Rhetorik, Marketing und Psychologie ergänzen sich. Wo Glossar und Artikel aufhören, fängt die Arbeit mit mir an. Ich sorge dafür, dass du sowohl mit Persönlichkeit als auch Botschaft überzeugst –in Gesprächen und Präsentationen.

 

 

 

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Erstveröffentlichung des Artikels von Karsten Noack am 17. Mai 2007
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Petitionen (Bundestag)

Petitionen (Bundestag)

Glossar zu Rhetorik, Präsentation, Kommunikation, Politik...
Petitionen (Bundestag)

Petitionen

 

Wie ist das mit Petitionen?

Überblick

 

 

 

 

Petitionen (Bundestag)

 

 

Wir wollen mehr Demokratie wagen.

Willy Brandt in seiner ersten Regierungserklärung im Deutschen Bundestag in Bonn, 28. Oktober 1969

 

 

Je mehr direkte Entscheidungen durch das ganze Volk, um so unregierbarer das Land.

Helmut Schmidt

 

 

Laut Art. 17 GG hat jedermann das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden (Petitionen) an den Bundestag zu wenden. Jährlich gehen etwa 18.000 Petitionen beim Bundestag ein und werden vom Präsidenten an den Petitionssauschuss überwiesen.

Der Petitionssauschuss berät alle Petitionen, die die Gesetzgebung des Bundes oder die Tätigkeit von Bundesbehörden betreffen, und legt dem Bundestag dann Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen vor. Üblicherweisel werden diese dann im Plenum ohne Aussprache bestätigt. Auf Antrag einer Fraktion kann jedoch auch eine Plenardebatte über eine einzelne Petition stattfinden.

P.S.

 

Welche Meinung haben Sie zu Petitionen?

Glossar

 

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Dieser Artikel ist ein kurzer Auszug der umfangreicheren Kursunterlagen, die meine Teilnehmer im entsprechenden Gruppen- oder Einzeltraining oder im Coaching erhalten.

Autor: Karsten Noack 
Erstveröffentlichung: 21. Mai 2004
Überarbeitung: 10. April 2024
AN: #371
K:
Ü:

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)

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Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)

 

Seit 1980 wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren im Bundestag angewandt, um die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu berechnen, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen zu besetzen sind. Diese Methode der proportionalen Repräsentation hat einige Vorteile etwa gegenüber dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt auf, das die großen Parteien bevorzugt. Deshalb wird es seit der Bundestagswahl 2009 auch bei der Berechnung der Mandatsverteilung im Bundestag anstatt des bis dahin praktizierten sogenannten Hare/Niemeyer-Verfahrens angewandt.

Artikel rund um den Bundestag

Sperrklausel Fünf-Prozent-Hürde (Bundestag): Top oder Flop?

An der Fünf-Prozent-Hürde scheitern viele neue Parteien. Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag (sowie zu Europa- und Landtagswahlen und verschiedene Kommunalwahlen). Ist das noch zeitgemäß?

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)

Seit 1980 wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren im Bundestag angewandt, um die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu berechnen, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen zu besetzen sind.

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Wortentziehung (Bundestag)

Wortentziehung (Bundestag)

Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen und darf es ihm in derselben Aussprache zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen.

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Ruf zur Sache (Bundestag)

Ruf zur Sache (Bundestag)

Durch den Ruf zur Sache soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert werden, da sonst wertvolle Redezeit missbraucht werden könnte.

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Rüge (Bundestag)

Rüge (Bundestag)

Die Rüge ist eine Ordnungsmaßnahme des Bundestagspräsidenten, um unparlamentarisches Verhalten eines Mitglieds des Bundestags zu sanktionieren. Die Rüge ist in der Geschäftsordnung des Bundestages nicht geregelt; sie entspricht einem parlamentarischen Brauch.

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Namentliche Abstimmung (Bundestag)

Namentliche Abstimmung (Bundestag)

Eine namentliche Abstimmung findet im Bundestag statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Sie ist bei bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich, und wenn es besonders heiss hergeht. Mitunter geht es darum Abweichlern zu erschweren sich von der jeweilig vorgegebenen Linie zu entfernen. In anderen Fällen soll die persönliche Verantwortung dadurch hervorgehoben werden, also Farbe zu bekennen.

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Lobbyliste (Bundestag)

Lobbyliste (Bundestag)

Laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.

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P.S.​

 

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Autor: Karsten Noack
Erstveröffentlichung: 1. März 2015
Überarbeitung: 10. April 2024
AN: #23457
K: CNB
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Regierungserklärung (Bundestag)

Regierungserklärung (Bundestag)

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Regierungserklärung (Bundestag)

Regierungserklärung (Bundestag)

 

In einer Regierungserklärung erläutert der Bundeskanzler oder ein Minister dem Parlament politische Leitlinien, Handlungen und Pläne der Regierung. Zu Beginn einer Amtszeit gibt der Bundeskanzler vor dem Bundestag eine Regierungserklärung ab, in der er die Politik der Regierung für die Wahlperiode vorstellt. Während der Wahlperiode kann die Bundesregierung von sich aus Erklärungen durch den Kanzler oder die Minister zu aktuellen politischen Themen vor dem Parlament abgeben. Sie kann jedoch vom Bundestag nicht verpflichtet werden, Erklärungen abzugeben. Die Regierungserklärung hat keine juristische, jedoch eine bedeutende politische Verbindlichkeit für Parlament und Regierung.

Artikel rund um den Bundestag

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An der Fünf-Prozent-Hürde scheitern viele neue Parteien. Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag (sowie zu Europa- und Landtagswahlen und verschiedene Kommunalwahlen). Ist das noch zeitgemäß?

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)

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Seit 1980 wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren im Bundestag angewandt, um die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu berechnen, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen zu besetzen sind.

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Wortentziehung (Bundestag)

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Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen und darf es ihm in derselben Aussprache zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen.

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Ruf zur Sache (Bundestag)

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Durch den Ruf zur Sache soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert werden, da sonst wertvolle Redezeit missbraucht werden könnte.

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Rüge (Bundestag)

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Die Rüge ist eine Ordnungsmaßnahme des Bundestagspräsidenten, um unparlamentarisches Verhalten eines Mitglieds des Bundestags zu sanktionieren. Die Rüge ist in der Geschäftsordnung des Bundestages nicht geregelt; sie entspricht einem parlamentarischen Brauch.

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Namentliche Abstimmung (Bundestag)

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Eine namentliche Abstimmung findet im Bundestag statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Sie ist bei bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich, und wenn es besonders heiss hergeht. Mitunter geht es darum Abweichlern zu erschweren sich von der jeweilig vorgegebenen Linie zu entfernen. In anderen Fällen soll die persönliche Verantwortung dadurch hervorgehoben werden, also Farbe zu bekennen.

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Lobbyliste (Bundestag)

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Laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.

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Erstveröffentlichung: 1. März 2015
Überarbeitung: 10. April 2024
AN: #23457
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Vermittlungsausschuss (Bundestag)

Vermittlungsausschuss (Bundestag)

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Vermittlungsausschuss (Bundestag)

Vermittlungsausschuss (Bundestag)

 

Was hat es mit dem Vermittlungsausschuss des Bundestags auf sich?

Vermittlungsausschuss (Bundestag)

 

Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen des Bundesrates, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich.

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An der Fünf-Prozent-Hürde scheitern viele neue Parteien. Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag (sowie zu Europa- und Landtagswahlen und verschiedene Kommunalwahlen). Ist das noch zeitgemäß?

Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren (Bundestag)

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Seit 1980 wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren im Bundestag angewandt, um die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu berechnen, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen zu besetzen sind.

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Wortentziehung (Bundestag)

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Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen und darf es ihm in derselben Aussprache zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen.

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Ruf zur Sache (Bundestag)

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Durch den Ruf zur Sache soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert werden, da sonst wertvolle Redezeit missbraucht werden könnte.

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Rüge (Bundestag)

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Erstveröffentlichung: 1. März 2015
Überarbeitung: 10. April 2024
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Wortentziehung (Bundestag)

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Wortentziehung (Bundestag)

Wortentziehung (Bundestag)

 

Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen und darf es ihm in derselben Aussprache zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen.

 

 

 

 

Wortentziehung aufgrund § 35 Abs. 3 GOBT

 

Überschreitet ein Mitglied des Bundestages seine Redezeit, so soll ihm der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen.

 

 

 

Sonstige Fälle

 

Wortentziehung ist beispielsweise auch möglich bei groben Verstößen gegen die Vorschriften des § 29 GOBT (Zur Geschäftsordnung) oder des § 32 GOBT (Erklärung außerhalb der Tagesordnung).

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Namentliche Abstimmung (Bundestag)

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Erstveröffentlichung: 1. März 2015
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Ruf zur Sache (Bundestag)

Ruf zur Sache (Bundestag)

 

§ 36 Satz 1 GOBT: „Der Präsident kann den Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache verweisen. …“

 

Durch den Ruf zur Sache soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert werden, da sonst wertvolle Redezeit missbraucht werden könnte. Die Einschätzung darüber, was zur Sache gehört ist allerdings nicht unbedingt immer einfach, weil nicht eindeutig und sofort erkennbar.

P.S.​

 

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Eine namentliche Abstimmung findet im Bundestag statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Sie ist bei bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich, und wenn es besonders heiss hergeht. Mitunter geht es darum Abweichlern zu erschweren sich von der jeweilig vorgegebenen Linie zu entfernen. In anderen Fällen soll die persönliche Verantwortung dadurch hervorgehoben werden, also Farbe zu bekennen.

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Rüge (Bundestag)

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Die Rüge ist eine Ordnungsmaßnahme des Bundestagspräsidenten, um unparlamentarisches Verhalten eines Mitglieds des Bundestags zu sanktionieren. Die Rüge ist in der Geschäftsordnung des Bundestages nicht geregelt; sie entspricht einem parlamentarischen Brauch.

Beispiele für solches Verhalten an dem Anstoß genommen wurde finden Sie hier:
Rügen im Bundestag der 17. Wahlperiode von 2009 bis 2013 (externer Link zu YouTube)

P.S.​

 

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Dieser Artikel ist ein kurzer Auszug der umfangreicheren Kursunterlagen, die meine Teilnehmer im entsprechenden Gruppen- oder Einzeltraining oder im Coaching erhalten.

Autor: Karsten Noack
Erstveröffentlichung: 1. März 2015
Überarbeitung: 10. April 2024
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Namentliche Abstimmung (Bundestag)

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Namentliche Abstimmung (Bundestag)

Namentliche Abstimmung (Bundestag)

 

Eine namentliche Abstimmung findet statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Sie ist bei bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich, und wenn es besonders heiß hergeht. Mitunter geht es darum, Abweichlern zu erschweren, sich von der jeweils vorgegebenen Linie zu entfernen. In anderen Fällen soll die persönliche Verantwortung dadurch hervorgehoben werden, also Farbe zu bekennen.

Für die namentliche Abstimmung haben alle Parlamentarier drei verschieden farbige Stimmkarten, auf denen Name und Fraktion des jeweiligen Abgeordneten und die Erklärung „Ja“ (blau), „Nein“ (rot) oder „Enthalte mich“ (weiß) gedruckt sind.

Die Karten werden von den Parlamentariern in die im Plenarsaal aufgestellten Urnen geworfen und danach von den Schriftführern gezählt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung gibt der Sitzungspräsident bekannt.

P.S.​

 

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Laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.

Es werden nur Verbände in die öffentliche Liste aufgenommen, die eine Aufnahme von sich aus beantragt haben. Nicht registriert werden Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Dachorganisationen sowie Organisationen, deren Interessenvertretung bereits auf überregionaler Basis erfolgt. Gleiches gilt für angeschlossene Verbände eines bereits registrierten Dachverbandes sowie für einzelne Vereine und Einzelfirmen.

Der von vielen Stellen geforderten Transparenz liefert diese Liste wenig Antworten. In der Kritik: Viele Konzerne und große Wirtschaftsverbände verfügen im Parlament über Hausausweise, ohne dass der Bundestag diese wichtigen Informationen von sich aus öffentlich macht. Wie und mit welchen finanziellen Mitteln wer Einfluss nimmt, wissen nur wenige Personen. Vieles bleibt im Dunkeln, fördert Spekulationen und nährt Misstrauen. Das reduziert das öffentliche Vertrauen in die Arbeit des Bundestages.

P.S.​

 

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Erstveröffentlichung des Artikels von Karsten Noack Mai 2007

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